Mietbedingungen

Diese Bedingungen sind integrierter Bestandteil des gegenständigen Mietvertrages.

  • Der Mieter ist für das gemietete Sportgerät voll verantwortlich.Eine Weitergabe an Dritte Personen ist nicht gestattet.
  • Der Mietpreis ist bei Mietbeginn zu entrichten. Der Mieter hat einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder Führerschein) vorzuweisen und erklärt sich einverstanden, dass  dieses Dokument  elektronisch eingelesen wird.
  • Das gemietete Sportgerät ist nicht versichert. Bei Diebstahl, Bruch oder Beschädigung durch unsachgemäße Verwendung haftet der Mieter für den Zeitwert bzw. die Reparaturkosten.
  • Bei Diebstahl muss der Mieter binnen 24 Stunden bei der zuständigen Sicherheitsbehörde die Anzeige erstatten und beim Vermieter melden.
  • Der Umtausch des gemieteten Sportgerätes ist jederzeit möglich. Wird ein Sportgerät einer höheren Preiskategorie genommen, ist der Aufpreis laut Preisliste zu bezahlen.
  • Bei Verletzung oder Krankheit ist das Sportgerät sofort zurückzugeben und eine ärztliche Bestätigung vorzulegen.  In diesem Fall wird der nicht verbrauchte Mietpreis ab dem Tag der Rückgabe erstattet.
  • Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass das Sportgerät so verwahrt wird, dass eine Verwechselung oder ein Diebstahl verhindert wird. Zu diesem Zweck sollen Ski nur einzeln und voreinander getrennt abgestellt oder in Depotschränken verwahrt werden. Während der Nacht soll das Sportgerät in einem versperrten Skiraum der Unterkunft oder einem versperrten KFZ verwahrt werden.
  • Der Mieter darf die vom Vermieter vorgenommene Bindungseinstellung nicht eigenmächtig ändern.
  • Beanstandungen oder Mängelrügen müssen bei der Übernahme der Mietgegenstände erfolgen.
  • Treten Reparaturen oder sonstige Mängel auf ist die Verleihstation sofort aufzusuchen.
  • Für Unfälle, auch wenn sie auf die gemieteten Ausrüstungsgegenstände zurückzuführen sein mögen sowie Diebstahl und dgl. wird keine Haftung übernommen.
  • Alle gemieteten Gegenstände sind pfleglich zu behandeln und gesäubert zurückzugeben. Die ordnungsgemäße Rückgabe muss am Verfalltag bis 17:30 Uhr erfolgen. Bei Rückgabe des Sportgerätes erst am nächsten Tag nach 9:00 Uhr verlängert sich die Verleihdauer um einen weiteren Tag.
  •  ½ Tag zählt von 13:30 bis 17:30 Uhr und ist als einzelner ½ Tag möglich. Bei einer Leihdauer von mehr als einem Tag gilt der erste Tag immer als ganzer Tag.
  • Alle Vermietungsgegenstände sind Eigentum der Firma Skischule Nordbayern GmbH & Co KG.
  • Mit der Unterzeichnung  des Verleihscheines bestätigt der Mieter ausdrücklich, die ABG`s zur Kenntnis genommen zu haben

 

Der Gerichtstand in allen Fällen ist das Amtsgericht Bayreuth